Als Angebot eines deutschen Schulbuchverlags unterliegt Klett Diagnostik natürlich den hiesigen Datenschutzgesetzen.
Hosting: Die Plattform wird vermutlich in Deutschland gehostet (Klett als Unternehmen sitzt in Stuttgart, Rechenzentren sind wohl EU-weit verteilt, aber sicher DSGVO-konform). Für die Nutzung benötigen Lehrkräfte einen “Mein Klett” Account – hier gelten die Klett-Datenschutzrichtlinien.
Schülerdaten: Interessanterweise hat Klett das Portal so gestaltet, dass Schüler gar nicht mit Klarnamen im System auftauchen müssen. Es wird mit Schülerkennungen gearbeitet, die die Lehrkraft verwaltet. D.h. z.B. Schüler 1 bis 25 stehen für reale Schüler, aber nur die Lehrkraft weiß, wer welche Nummer ist. Dies wird sogar empfohlen: “Aus Datenschutzgründen wird ausschließlich mit Schülerkennungen gearbeitet”. Damit sind Schülerdaten im Portal pseudonymisiert. Die Lehrkraft kann sich intern notieren, welcher Name zu welcher Kennung gehört – diese Zuordnung bleibt aber offline bei ihr. Das bedeutet, selbst wenn jemand ins System schaute, sähe er nur Ergebnisse zu “Schüler 7”, woraus kein Personenbezug herstellbar ist. Das ist datenschutztechnisch sehr klug gelöst und ermöglicht den Einsatz ohne Einwilligung der Eltern, da keine personenbezogenen Daten in der Cloud liegen (allenfalls könnte man diskutieren, dass Leistungsdaten auch pseudonymisiert sensibel sind, aber es ist deutlich geringer).
Verarbeitung: Klett verwendet die Daten natürlich, um die Auswertungen zu erstellen. Eine Auftragsverarbeitung im DSGVO-Sinne findet statt, Klett ist der Dienstleister, die Schule Verantwortlicher. Es wäre also formal ein AV-Vertrag ratsam, zumindest wenn Schülerleistungen auf dem Server liegen. Ob Klett einen solchen anbietet, ist nicht öffentlich bekannt; möglicherweise werden die Tools unter dem berechtigten Interesse und der schulischen Aufgabe betrieben und man verlässt sich auf die Pseudonymisierung.
Speicherung: Wahrscheinlich bleiben die Ergebnisse einer Klasse eine Weile gespeichert, damit die Lehrkraft Fortschritte beobachten kann. Ob alte Daten gelöscht werden, kann die Lehrkraft aber selbst entscheiden, indem sie z.B. Klassen resettet.
Weitergabe: Klett wird die Daten nicht an Dritte geben – es handelt sich ja um ein kostenloses Tool zur Kundenbindung, nicht um Datensammlung für Werbung. Klett könnte höchstens anonymisiert auswerten, wie gut Schüler allgemein abschneiden (das könnte intern für Produktentwicklung genutzt werden, aber da es anonym ist, kein Problem).
Datensicherheit: Der Zugang der Lehrkraft ist passwortgeschützt (Klett-Account). Schüler greifen nur per Code auf Tests zu, ohne Konten – das ist sicher, da ein Code nur einmal gültig ist. Die Übertragung ist TLS-verschlüsselt (standard bei Online-Portalen).
AV-Vertrag: Schulen sollten theoretisch mit Klett einen abschließen, wenn sie die Plattform institutionalisiert nutzen (denn Klett verarbeitet im Auftrag der Schule Leistungsdaten). Klett hat in vielen Bundesländern enge Kontakte – es ist denkbar, dass z.B. Klett Diagnostik in Rahmenverträgen berücksichtigt wird oder Mustervorlagen existieren.
Praktische Sicht: Bisher haben Schulen meist eigenständig Klett Diagnostik genutzt, ohne Probleme – dadurch, dass es pseudonym ist, haben Datenschutzbeauftragte oft ihr Okay gegeben. Klett weist darauf hin, dass Tests unabhängig vom verwendeten Lehrwerk sind und keine Verbindung zu anderen Klett-Datenbanken besteht (wichtig, damit keine Profilbildung “Schüler XY hat in Klett Diagnostik schlecht abgeschnitten” übergreifend erfolgt).
Fazit: Datenschutztechnisch ist Klett Diagnostik für Schulen sehr gut anwendbar, da es kostenfrei, pseudonym und in deutscher Hand ist. Die Lehrer behalten die Kontrolle, wer welche Daten sieht. Besonders die Pseudonymisierung (Schülercode statt Name) ist vorbildlich, da so die sensiblen Leistungsdaten geschützt sind. Wenn die Schule einen AVV wünscht, kann sie Klett sicher kontaktieren – angesichts der Seriösität des Anbieters wäre das kein Hindernis. In Sachen Hosting und DSGVO macht Klett also vieles richtig. Ein kleiner Hinweis: die Lernentwicklungsassistent-Förderpläne könnten mehr personenbezogene Informationen enthalten (z.B. Förderschwerpunkte, die in Kombination mit Kennungen theoretisch Rückschlüsse erlauben). Hier ist in der Praxis wohl ratsam, die Schüler-Kennung-Schlüssel sicher zu verwahren, damit kein Unbefugter sie erlangen kann. Alles in allem aber gilt: Klett Diagnostik ist datenschutzkonform einsetzbar, und viele Schulen tun dies auch, vor allem weil es ein Angebot innerhalb der üblichen Schulbuchverlags-Dienste ist, die datenschutzrechtlich etabliert sind.