Grundrechte
Menschen verloren Schutz vor staatlicher Willkür.
Zusammenhang erklären
Ohne Freiheit und Rechtsschutz kann eine Regierung Kritiker verfolgen und ihre politischen Handlungsmöglichkeiten zerstören.
Geschichte · Nationalsozialismus · Klasse 8–9
Zwischen Januar und Juli 1933 wurden in Deutschland entscheidende Grundlagen der Demokratie zerstört. Die Nationalsozialisten verbanden Verordnungen und Gesetze mit Einschüchterung und offener Gewalt. Wie griffen diese Schritte ineinander – und was verloren die Menschen dadurch?

Das kannst du danach: Du ordnest die entscheidenden Schritte von 1933, erklärst Reichstagsbrandverordnung und Ermächtigungsgesetz, erkennst die Bedeutung von Grundrechten und beurteilst das Zusammenwirken von staatlichen Maßnahmen und Terror.
Eine Demokratie braucht mehr als einen Wahltermin. Menschen müssen sich informieren, ihre Meinung äußern und gemeinsam organisieren können. Gewählte Vertreter müssen die Regierung kontrollieren. Eine Opposition muss die Regierung kritisieren dürfen und bei freien Wahlen eine Chance auf einen Regierungswechsel haben.
Nach Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933 griff die NS-Führung genau diese Voraussetzungen an. Sie konnte inzwischen staatliche Ämter für ihre Ziele einsetzen. Gleichzeitig verbreiteten SA und SS als nationalsozialistische Gewaltorganisationen Angst. Behördliche Entscheidungen und Straßenterror verstärkten einander.
Die Regierung stellte ihre Maßnahmen als Schutz vor Gefahren und als Wiederherstellung von Ordnung dar. Doch die Folgen waren Verfolgung, Entrechtung und das Ende demokratischer Kontrolle. Deshalb prüfen wir bei jeder Maßnahme: Was wird verändert? Wer gewinnt Macht? Welche Handlungsmöglichkeiten verlieren andere?
Die Reichstagsbrandverordnung setzt zentrale Grundrechte außer Kraft.
Die Reichstagswahl findet unter massiver Verfolgung und Einschüchterung statt.
Das Ermächtigungsgesetz wird beschlossen und am folgenden Tag verkündet.
Länder und Verwaltung werden der NS-Führung untergeordnet; politische und antisemitische Ausgrenzung wird gesetzlich vorangetrieben.
Die Freien Gewerkschaften werden zerschlagen.
Die SPD wird verboten; andere Parteien lösen sich unter Druck auf. Am 14. Juli wird der Einparteienstaat gesetzlich festgeschrieben.
Die Schritte überschnitten sich. Der Ablauf war keine friedliche Reihe normaler Reformen: Schon währenddessen wurden Menschen bedroht, inhaftiert und misshandelt.
Am Abend des 27. Februar 1933 brannte das Reichstagsgebäude. Die NS-Führung stellte den Brand als Zeichen eines kommunistischen Umsturzversuchs dar. Die Hintergründe der Brandstiftung sind Gegenstand historischer Kontroversen. Für die politische Wirkung ist sicher: Die Nationalsozialisten nutzten den Brand, um die Verfolgung ihrer Gegner massiv auszuweiten.
Am 28. Februar unterzeichnete Hindenburg die „Verordnung zum Schutz von Volk und Staat“, meist Reichstagsbrandverordnung genannt. Sie stützte sich auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Wichtige Rechte wie persönliche Freiheit, freie Meinungsäußerung, Presse-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit wurden außer Kraft gesetzt. Auch Eingriffe in das Briefgeheimnis und in Wohnungen wurden erleichtert.
Damit konnte die Staatsmacht oppositionelle Zeitungen verbieten, Versammlungen unterdrücken und Menschen ohne den üblichen Rechtsschutz festhalten. Besonders Kommunisten und Sozialdemokraten wurden verfolgt. In den frühen Konzentrationslagern wurden politische Gegner eingesperrt und misshandelt. Diese Lager waren Instrumente des Terrors; die späteren Vernichtungslager entstanden erst im Krieg.
Die Bezeichnung „Schutzhaft“ verschleierte willkürliche Haft. Sie bedeutete keinen Schutz für die Inhaftierten. Die Verordnung blieb bis 1945 ein zentrales Mittel des Regimes.

Ohne unabhängige Presse erfahren Menschen weniger über Entscheidungen, Fehler und Gewalt der Regierung. Andere Redaktionen können aus Angst vorsichtiger werden. Öffentliche Kontrolle wird dadurch insgesamt schwächer. Pressefreiheit schützt deshalb die Möglichkeit einer informierten politischen Auseinandersetzung, nicht nur die Interessen einer einzelnen Zeitung.
Am 5. März 1933 wurde noch einmal ein Reichstag mit mehreren konkurrierenden Parteien gewählt. Von einer freien und fairen Wahl kann jedoch nicht gesprochen werden: Gegner der Regierung wurden verfolgt, ihre Veranstaltungen und Veröffentlichungen eingeschränkt. Die NSDAP konnte die Machtmittel der Regierung im Wahlkampf nutzen.
Die NSDAP erhielt 43,9 Prozent der Stimmen. Selbst unter diesen Bedingungen erreichte sie allein keine absolute Mehrheit. Zusammen mit dem nationalkonservativen Wahlbündnis „Kampffront Schwarz-Weiß-Rot“ verfügte die Regierung über eine parlamentarische Mehrheit.
Eine Mehrheit der Regierungsparteien ist aber kein Beweis dafür, dass die Demokratie intakt war. Entscheidend ist auch, ob alle Beteiligten frei handeln können. Verfolgte oder ausgeschlossene Abgeordnete konnten ihre Wähler nicht mehr wirksam vertreten. Die Existenz von Stimmzetteln allein garantiert keine demokratische Wahl.
Der Satz lässt die Bedingungen weg. Demokratische Wahlen erfordern freie Willensbildung und echte Konkurrenz. Wenn eine Regierung Gegner verhaften lässt, Medien kontrolliert und Gewaltverbände gegen andere Parteien einsetzt, wird diese Grundlage zerstört. Man muss deshalb Wahlverfahren und politische Rahmenbedingungen gemeinsam untersuchen.
Am 23. März 1933 stimmte der Reichstag in der Berliner Krolloper über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ ab. Es ist als Ermächtigungsgesetz bekannt. 444 Abgeordnete stimmten zu; die 94 anwesenden SPD-Abgeordneten stimmten dagegen. Ihr Vorsitzender Otto Wels begründete die Ablehnung. Die KPD-Abgeordneten waren von der parlamentarischen Arbeit ausgeschlossen; viele waren in Haft oder auf der Flucht. Auch SPD-Abgeordnete fehlten infolge der Verfolgung.
SA-Präsenz und Drohungen prägten die Abstimmung. Zugleich trugen die zustimmenden Parteien, darunter Zentrum und Bayerische Volkspartei, Verantwortung für ihre Entscheidung. Ihre Zustimmung darf nicht hinter dem allgemeinen Hinweis auf Einschüchterung verschwinden.
Das am 24. März verkündete Gesetz erlaubte der Reichsregierung, selbst Gesetze zu beschließen – auch solche, die von der Verfassung abwichen. Der Reichstag wurde dadurch als gesetzgebende und kontrollierende Kraft weitgehend ausgeschaltet. Dass er als Institution bestehen blieb, änderte daran wenig.
Historische Quelle – Artikel 1, Satz 1:
„Reichsgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.“
Fundstelle: Reichsgesetzblatt 1933 I, S. 141; digitaler Quellentext des Ermächtigungsgesetzes.
Quellenaufgabe: Erkläre das Wort „auch“. Welche zusätzliche Zuständigkeit entsteht? Warum kann eine scheinbar kleine Ergänzung das Verhältnis zwischen Regierung und Parlament grundlegend verändern?
„Auch“ eröffnet einen zweiten Weg der Gesetzgebung: Die Reichsregierung kann Gesetze selbst beschließen. Sie braucht dafür nicht mehr den gewöhnlichen parlamentarischen Gesetzgebungsweg. Der Reichstag wird im Wortlaut nicht abgeschafft, aber seine Mitwirkung kann umgangen werden. Artikel 2 erlaubte zusätzlich Abweichungen von der Verfassung. Die Quelle zeigt also, wie ein Gesetz demokratische Kontrollmöglichkeiten aushöhlen kann.
Das Gesetz war zunächst bis zum 1. April 1937 befristet und enthielt bestimmte formale Vorbehalte, etwa zugunsten der Rechte des Reichspräsidenten. Solche Formulierungen boten keinen wirksamen Schutz vor dem Machtausbau. Das Gesetz wurde später verlängert.
Wichtig: Die Befugnis ging laut Text an die Reichsregierung, nicht ausdrücklich an Hitler als Privatperson. Unter den Bedingungen der Diktatur stärkte sie jedoch entscheidend die von ihm geführte Regierung. Die gesetzliche Form macht weder das erzwungene Zustandekommen demokratisch noch das Ergebnis zu einem Rechtsstaat.
Mit dem NS-Begriff „Gleichschaltung“ wurde die Unterordnung von Staat und Gesellschaft unter die nationalsozialistische Führung bezeichnet. Das Wort klingt technisch und harmlos. Gemeint waren jedoch die Beseitigung von Vielfalt, die Ausschaltung von Gegnern und die Durchsetzung der NS-Ideologie.
Im März und April 1933 wurden Landesregierungen entmachtet, Parlamente umgebildet und Reichsstatthalter eingesetzt. Dadurch verloren die Länder ihre Möglichkeit, eigenständige Gegengewichte zur Reichsregierung zu bilden. Ein regionales Beispiel ist Bayern: Am 9. März setzte die Reichsregierung Franz Ritter von Epp als Reichskommissar ein; die Regierung Heinrich Helds wurde unter Druck aus dem Amt gedrängt. 1934 wurde die Eigenständigkeit der Länder weiter beseitigt.
Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 ermöglichte die Entfernung politischer Gegner und antisemitisch ausgegrenzter Beschäftigter aus dem Staatsdienst. Anfangs bestanden einzelne Ausnahmen; an der diskriminierenden Richtung änderte das nichts.
Auch Verbände und Vereine passten ihre Satzungen, Führungen und Mitgliedschaftsregeln an. Dies geschah durch Zwang, aber teilweise auch aus eigener Initiative, Überzeugung oder dem Wunsch nach Vorteilen. Deshalb erklärt der Satz „Alle mussten einfach gehorchen“ die Entwicklung nicht vollständig.

Man sieht einen Vereinsraum, Unterlagen, Mitglieder und eine beaufsichtigende Person. Diese Gestaltung kann den Verlust von Selbstständigkeit veranschaulichen. Sie belegt aber weder ein konkretes Ereignis noch die Gedanken oder Absichten der gezeigten Menschen. Dafür wären zeitgenössische Quellen nötig, etwa Vereinsprotokolle, Briefe oder behördliche Anordnungen.
Am 2. Mai 1933 besetzten SA und nationalsozialistische Betriebsfunktionäre Einrichtungen der Freien Gewerkschaften. Funktionäre wurden festgenommen, Vermögen beschlagnahmt. Andere Gewerkschaftsrichtungen wurden anschließend ebenfalls ausgeschaltet. Die Deutsche Arbeitsfront trat an die Stelle freier Interessenvertretungen, war aber keine unabhängige Gewerkschaft. Beschäftigte verloren die Möglichkeit, ihre Interessen frei organisiert gegenüber Arbeitgebern und Staat zu vertreten.
Bereits am Vortag hatte das Regime den 1. Mai mit großen Feiern inszeniert. Das zeigt, wie öffentliche Versprechen von Gemeinschaft mit der Zerstörung selbstständiger Organisationen verbunden werden konnten.
Die KPD war schon seit Februar und März massiv verfolgt und aus dem politischen Leben verdrängt worden. Am 22. Juni 1933 wurde die SPD verboten. Die übrigen Parteien lösten sich bis Anfang Juli unter dem Druck des Regimes auf. Das Gesetz gegen die Neubildung von Parteien vom 14. Juli erklärte die NSDAP zur einzigen zulässigen Partei. Politischer Wettbewerb und die Möglichkeit eines demokratischen Regierungswechsels waren damit beseitigt.
Menschen verloren Schutz vor staatlicher Willkür.
Ohne Freiheit und Rechtsschutz kann eine Regierung Kritiker verfolgen und ihre politischen Handlungsmöglichkeiten zerstören.
Die Regierung konnte den Reichstag bei der Gesetzgebung umgehen.
Die Institution bestand formal weiter. Ihre Existenz sagte aber wenig darüber aus, ob sie die Regierung tatsächlich noch begrenzen konnte.
Gewerkschaften, Vereine und Verbände verloren Selbstständigkeit.
Einzelne Menschen können ihre Interessen oft nur gemeinsam wirksam vertreten. Wird die Organisation kontrolliert, geht auch diese Möglichkeit verloren.
Nur noch die NSDAP durfte bestehen.
Wo oppositionelle Parteien verboten sind und Gegner verfolgt werden, gibt es keine echte Auswahl zwischen politischen Alternativen.
Das Zusammenwirken ist entscheidend: Fehlende Rechte erschweren Widerstand; zerschlagene Organisationen schwächen ihn zusätzlich.
Die Diktatur entstand durch das Zusammenwirken von NS-Führung, staatlichen Behörden, Gewaltverbänden und weiteren Unterstützern. Manche Menschen handelten aus Überzeugung, andere aus Eigennutz, Anpassung oder Angst. Es gab auch Ablehnung und Widerstand, deren Möglichkeiten durch den Terror immer stärker eingeschränkt wurden.
1933 waren zentrale demokratische Einrichtungen bereits zerstört. Der Machtausbau ging weiter: Nach Hindenburgs Tod am 2. August 1934 vereinigte Hitler die Ämter des Staatsoberhaupts und Regierungschefs in seiner Person. Das ergänzt den Ablauf von 1933; es bedeutet nicht, dass Deutschland bis dahin noch demokratisch gewesen wäre.
Urteilsaufgabe: „Die Nationalsozialisten brauchten nur ein Gesetz, um die Demokratie abzuschaffen.“ Beurteile diese Aussage und verwende mindestens drei konkrete Beispiele.
Das Ermächtigungsgesetz war entscheidend, aber die Aussage verkürzt die Entwicklung. Die Reichstagsbrandverordnung setzte Grundrechte außer Kraft; Verhaftungen und Gewalt schwächten die Opposition. Das Ermächtigungsgesetz entzog dem Parlament Macht. Die Gleichschaltung, die Zerschlagung der Gewerkschaften und der Einparteienstaat beseitigten weitere Gegenkräfte. Erst das Zusammenwirken mehrerer Maßnahmen erklärt die Zerstörung der Demokratie.
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Ordne jeder Beschreibung den passenden Begriff zu.
Die Reichstagsbrandverordnung schwächte den Schutz vor staatlicher Willkür.
Das Ermächtigungsgesetz schaltete die parlamentarische Mitwirkung weitgehend aus.
Die Besetzung der Gewerkschaftshäuser und Verhaftungen zerstörten die Freien Gewerkschaften.
Der Einparteienstaat beseitigte die rechtliche Möglichkeit freier Parteienkonkurrenz.
Das passende kostenlose Arbeitsblatt enthält Aufgaben und Lösungen. Die Klassenstufe ist eine Orientierung und kann je nach Lehrplan abweichen.

Zusammenhänge wiederholen, Aussagen begründen und Ergebnisse selbst prüfen.
Arbeitsblatt ansehen →Diese Lernseite verbindet historisches Einordnen, Quellenkritik und begründetes Urteilen. Die drei Illustrationen wurden mit KI erstellt. Sie zeigen mögliche Situationen, keine dokumentierten Einzelereignisse. Vereinfachte Schaubilder und ausdrücklich erfundene Übungstexte sind didaktische Modelle.