Geschichte · Neuzeit & Revolutionen · Klasse 7–8

Die Frankfurter Nationalversammlung

Am 18. Mai 1848 trat in der Frankfurter Paulskirche eine gewählte Nationalversammlung zusammen. Sie sollte eine Verfassung für einen gemeinsamen deutschen Staat schaffen. Dafür musste sie schwierige Fragen beantworten: Welche Rechte sollen gelten, wer soll regieren und welche Gebiete sollen dazugehören?

Abgeordnete beraten in einer illustrativen Darstellung der Frankfurter Paulskirche von 1848.
Die Paulskirche wurde zum Ort der gesamtdeutschen Verfassungsarbeit. Die Raumdarstellung ist vereinfacht. KI-generierte Veranschaulichung, keine historische Bildquelle.

Das kannst du danach: Du erklärst Aufgaben und Grenzen der Nationalversammlung, unterscheidest Grundrechte und Staatsaufbau und verstehst den Konflikt zwischen Verfassungsbeschluss und politischer Durchsetzung.

Von der Märzbewegung zur gewählten Versammlung

Die Revolution eröffnete im Frühjahr 1848 den Weg zu einer gemeinsamen gewählten Vertretung. Ein Vorparlament in Frankfurt bereitete wichtige Schritte vor, war aber nicht mit der anschließend gewählten Nationalversammlung identisch. Am 18. Mai begann diese ihre Beratungen in der Paulskirche.

Die Wahl war ein bedeutender Schritt politischer Beteiligung. Sie entsprach jedoch nicht einer heutigen Bundestagswahl. Wahlverfahren und Regeln wurden in den Einzelstaaten unterschiedlich umgesetzt. Frauen waren ausgeschlossen; auch bei Männern bestanden örtlich unterschiedliche Einschränkungen, etwa durch die Auslegung wirtschaftlicher Selbstständigkeit. „Gewählt“ bedeutet deshalb nicht automatisch „von allen Erwachsenen unter identischen Bedingungen gewählt“.

Unter den Abgeordneten waren viele Juristen, Beamte, Hochschullehrer und andere Angehörige des Bildungsbürgertums. Bauern und Arbeiter waren kaum vertreten; weibliche Abgeordnete gab es nicht. Der häufige Ausdruck „Professorenparlament“ verkürzt diese Zusammensetzung, denn keineswegs alle Mitglieder waren Professoren.

Für die Bewertung sind zwei Fragen zu trennen: Wie wurden Abgeordnete legitimiert, und welche gesellschaftlichen Erfahrungen brachten sie mit? Eine gewählte Versammlung kann ein wichtiger Fortschritt sein und trotzdem bestimmte Lebenslagen nur unzureichend abbilden. Frauen und nicht gewählte Menschen wirkten außerdem außerhalb des Parlaments politisch mit.

Warum Debatten notwendig waren

Die Abgeordneten waren sich über das Ziel einer gemeinsamen Ordnung keineswegs in allen Fragen einig. Monarchie oder Republik, stärkerer Zentralstaat oder größere Eigenständigkeit der Länder, Umfang des Wahlrechts und Stellung der Regierung: Jede Entscheidung verteilte politische Macht neu.

Es entstanden Fraktionen, die sich häufig nach ihren Versammlungslokalen benannten. Ausschüsse bereiteten Texte vor, im Plenum wurden Vorschläge beraten und Abstimmungen vorgenommen. So konnten viele Einzelmeinungen in Entscheidungen überführt werden. Die damaligen Zusammenschlüsse waren aber noch keine Parteien nach heutigem Organisationsmodell.

Die langen Beratungen werden manchmal als bloßes Reden verspottet. Das greift zu kurz: Eine Verfassung muss festlegen, was bei einem Konflikt tatsächlich gelten soll. Eine unklare Regel kann später gerade den Mächtigen Spielraum geben. Zugleich stand das Parlament unter Zeitdruck, weil sich die politischen Kräfteverhältnisse außerhalb der Paulskirche veränderten.

Du kannst beides zugleich festhalten: Sorgfältige Beratung ist eine Leistung, und politische Verzögerung kann unter bestimmten Bedingungen gefährlich werden. Ob eine Debatte unnötig lang war, muss an ihrem Gegenstand und den Handlungsmöglichkeiten geprüft werden, nicht allein an der späteren Niederlage.

Mehrere Abgeordnete beraten mit Papieren an einem Tisch.
Ausschüsse und politische Zusammenschlüsse bereiteten Entscheidungen vor. KI-generierte Veranschaulichung, keine historische Bildquelle.

Grundrechte: Freiheit als rechtlicher Anspruch

Ende 1848 beschloss die Nationalversammlung die Grundrechte des deutschen Volkes. Sie wurden später in die Reichsverfassung aufgenommen. Dazu gehörten unter anderem rechtliche Gleichheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und Schutz vor willkürlicher Verhaftung.

Solche Rechte sollten staatliches Handeln binden. Der Gedanke lautet nicht nur: Ein Herrscher soll freundlich regieren. Vielmehr soll ein Mensch sich auf festgelegte Rechte berufen können, auch wenn die Regierung seine Meinung ablehnt. Rechte benötigen dafür Regeln, zuständige Gerichte und eine Praxis, die ihre Beachtung tatsächlich sichert.

Ein Grundrechtskatalog regelt allerdings nicht automatisch jede soziale Frage. Die Möglichkeit, eine Meinung zu veröffentlichen, beseitigt weder Hunger noch Arbeitslosigkeit. Und rechtliche Gleichheit kann neben politischen Ausschlüssen bestehen. Wer die Verfassung untersucht, muss deshalb die einzelnen Rechte und ihre Reichweite genau lesen.

Betrachte als Lernbeispiel eine kritische Zeitung. Meinungsfreiheit schützt die Äußerung einer politischen Ansicht. Pressefreiheit betrifft ihre Verbreitung im Druck. Rechtsschutz wird wichtig, wenn eine Behörde trotzdem eingreift. Das Beispiel zeigt, wie mehrere Verfassungsbestimmungen zusammenwirken können, ohne dass ein Recht jede denkbare Handlung erlaubt.

Eine Frau und zwei Männer lesen gemeinsam ein gedrucktes Blatt am Tisch.
Grundrechte sollten den Umgang zwischen Staat und Bürgern verbindlich verändern. KI-generierte Veranschaulichung, keine historische Bildquelle.

Großdeutsch oder kleindeutsch?

Die Nationalversammlung musste klären, welche Gebiete zum neuen Staat gehören sollten. Die großdeutsche Richtung wollte die deutschsprachigen Teile der Habsburgermonarchie einbeziehen. Die kleindeutsche Lösung sah einen deutschen Nationalstaat ohne Österreich vor und verband sich zunehmend mit einer führenden Rolle Preußens.

Das Problem war nicht nur die Größe einer Landkarte. Die Habsburgermonarchie umfasste zahlreiche Länder und Bevölkerungsgruppen. Ihre Regierung wollte den Gesamtstaat zusammenhalten. Eine Einbeziehung bestimmter Teile in einen neuen deutschen Bundesstaat ließ sich damit schwer vereinbaren. Die Verfassung verlangte bei einer gemeinsamen Krone deutscher und nichtdeutscher Länder eine getrennte Verfassung, Regierung und Verwaltung der deutschen Länder.

Auch anderswo überschnitten sich nationale Ansprüche. Menschen verschiedener Sprachen und Zugehörigkeiten lebten in denselben Regionen. Eine Grenzziehung nach einem vermeintlich eindeutigen nationalen Prinzip konnte neue Konflikte schaffen. Nationale Selbstbestimmung für eine Gruppe beantwortete nicht automatisch die Rechte anderer Gruppen.

Am Ende setzte sich im Parlament die kleindeutsche Richtung durch. Für eine genaue Erklärung solltest du die Begriffe stets ausschreiben: „mit Einbeziehung der deutschen Gebiete Österreichs“ beziehungsweise „ohne Österreich“. „Groß“ und „klein“ bezeichnen hier politische Lösungsmodelle, keine allgemeine Rangordnung ihrer Qualität.

Die geplante Ordnung von 1849

Die im März 1849 beschlossene und am 28. März verkündete Reichsverfassung sah einen Bundesstaat vor. Die Einzelstaaten sollten bestehen bleiben, aber wichtige Aufgaben an eine gemeinsame Reichsgewalt abgeben. Das war mehr als der bisherige Staatenbund mit seinen Gesandten.

An der Spitze sollte ein erblicher Kaiser stehen. Er sollte Minister ernennen; diese waren verantwortlich und mussten seine Regierungshandlungen gegenzeichnen. Der Reichstag sollte aus zwei Kammern bestehen: einem Volkshaus und einem Staatenhaus. Das Staatenhaus verband die Mitwirkung von Landesregierungen und Landesvertretungen.

Für das Volkshaus regelte ein eigenes Wahlgesetz ein für die Zeit weitreichendes Männerwahlrecht: grundsätzlich allgemein, gleich, direkt und geheim, mit festgelegten Ausschlüssen. Frauen blieben ausgeschlossen. Die Bezeichnung „allgemein“ muss deshalb historisch eingeordnet und darf nicht einfach mit dem heutigen allgemeinen Wahlrecht gleichgesetzt werden.

Ein Reichsgericht sollte unter anderem Verfassungsstreitigkeiten behandeln und Grundrechte schützen. Der Verfassungstext verband damit monarchische, föderale und gewählte Elemente. Die Wahl eines Parlaments und die Existenz eines erblichen Staatsoberhauptes schlossen sich in diesem Entwurf nicht aus.

Staatsaufbau: Wer sollte welche Aufgabe haben?

Kaiser und Minister

Eine gemeinsame Regierung soll handlungsfähig sein.

Zusammenhang erklären

Der Kaiser sollte Minister ernennen. Verantwortlichkeit und Gegenzeichnung sollten Regierungshandeln rechtlich einbinden.

Volkshaus

Eine gewählte Kammer soll die Bevölkerung vertreten.

Zusammenhang erklären

Die vorgesehenen Wahlregeln erweiterten männliche Beteiligung. Frauen waren weiterhin ausgeschlossen.

Staatenhaus

Die Einzelstaaten sollen an der gemeinsamen Gesetzgebung mitwirken.

Zusammenhang erklären

Landesregierungen und Landesvertretungen sollten jeweils einen Teil der Mitglieder bestimmen.

Reichsgericht

Rechtsstreitigkeiten und Verfassungsfragen sollen rechtlich bearbeitet werden.

Zusammenhang erklären

Ein Rechtsschutzmechanismus soll verhindern, dass die Regierung allein entscheidet, ob sie Rechte verletzt hat.

Das Schaubild vereinfacht den Verfassungsentwurf. Es zeigt keine bereits dauerhaft funktionierende Ordnung.

Ein Parlament braucht mehr als gute Texte

Schon 1848 entstand eine provisorische Zentralgewalt mit Reichsverweser und Ministern. Die Behauptung, Frankfurt habe überhaupt keine Regierung geschaffen, wäre deshalb falsch. Ihre tatsächliche Macht blieb jedoch stark von der Zusammenarbeit der Einzelstaaten abhängig.

Vor allem Militär, Verwaltung und finanzielle Mittel lagen weiterhin wesentlich bei den bestehenden Staaten. Ein Parlament konnte politische Autorität beanspruchen und Regeln beschließen; wenn mächtige Regierungen die Befolgung verweigerten, stellte sich die Frage nach wirksamer Durchsetzung. Ein Verfassungsanspruch und eine gelebte Verfassungsordnung sind nicht dasselbe.

Am 28. März 1849 wählte die Nationalversammlung den preußischen König Friedrich Wilhelm IV. zum Kaiser. Er nahm die angebotene Würde nicht an. Mächtige Staaten bekämpften die Verfassung, obwohl andere Regierungen sie anerkannten. Die Ablehnung des Königs verschärfte daher ein bereits bestehendes Problem der Machtverteilung. Wie daraus die Niederlage der Revolution entstand, untersucht die nächste Lernseite.

Quellenwerkstatt: Ein Recht genau lesen

Grundlage: Reichsverfassung vom 28. März 1849, insbesondere §§ 137, 143 und 161. Die folgenden Angaben sind sinngemäß und sprachlich vereinfacht.

Die Verfassung erklärt die Deutschen vor dem Gesetz für gleich und beseitigt Standesvorrechte. Sie schützt die freie Äußerung der Meinung und schließt Vorzensur aus. Außerdem erkennt sie das Recht an, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Aufgabe 1: Welche Form staatlicher Kontrolle sollte das Verbot der Vorzensur ausschließen? Aufgabe 2: Welche Bedingungen werden bei der Versammlungsfreiheit genannt? Aufgabe 3: Beweist dieser Text, dass die Rechte überall in Deutschland dauerhaft geschützt waren?

Lösung und Einordnung

Vorzensur bedeutet die Kontrolle vor der Veröffentlichung. Das Versammlungsrecht wird hier für friedliche und unbewaffnete Zusammenkünfte beschrieben; für Versammlungen unter freiem Himmel enthält die Verfassung weitere Regelungen. Der Text belegt den beschlossenen rechtlichen Anspruch. Für die tatsächliche Durchsetzung braucht man zusätzliche Informationen über Anerkennung, Behördenpraxis und Rechtsschutz.

Achte bei der Quellenarbeit auf den Unterschied zwischen einem kurzen Lerntext und der vollständigen Bestimmung. Eine Zusammenfassung hebt zentrale Gedanken hervor, lässt aber Einzelheiten aus. Wenn du einen konkreten Streitfall beurteilen möchtest, musst du den vollständigen Wortlaut und seinen Zusammenhang prüfen.

Auch die Formulierung „vor dem Gesetz gleich“ darf nicht ohne Weiteres als Beleg für ein Wahlrecht aller Erwachsenen verwendet werden. Grundrechte, Wahlrecht und soziale Lebensverhältnisse sind miteinander verbunden, aber verschiedene Untersuchungsbereiche. Genau diese Unterscheidung macht eine Quellenanalyse präzise.

Volltext der Reichsverfassung von 1849

Das Parlament begründet beurteilen

Aufgabe 1: Erkläre, warum das Wort „Professorenparlament“ zugleich auf eine Besonderheit hinweist und die Zusammensetzung ungenau beschreibt.

Aufgabe 2: Vergleiche Grundrechte und Staatsaufbau. Welche Frage beantwortet jeder Bereich? Nenne jeweils ein Beispiel.

Aufgabe 3: Ein Abgeordneter sagt: „Wir haben eine Verfassung beschlossen, also funktioniert der neue Staat bereits.“ Formuliere eine begründete Antwort mit den Begriffen Verwaltung, Militär und Anerkennung.

Aufgabe 4: Beurteile die Arbeit der Paulskirche mit zwei unterschiedlichen Maßstäben: Qualität der rechtlichen Entwürfe und tatsächliche Durchsetzung. Begründe, weshalb dein Urteil nicht in beiden Bereichen gleich ausfallen muss.

Lösungshinweise

Das Parlament war stark bildungsbürgerlich geprägt, bestand aber nicht ausschließlich aus Professoren. Grundrechte betreffen den Schutz gegenüber Herrschaft; der Staatsaufbau verteilt Zuständigkeiten. Ein Verfassungstext benötigt Institutionen, Mittel und Befolgung. Deshalb können die Grundrechtsarbeit und parlamentarische Verfahren bedeutend sein, obwohl die gemeinsame Ordnung politisch nicht dauerhaft durchgesetzt wurde.

Teste dein Wissen

Wähle pro Frage eine Antwort. Nach dem Prüfen erhältst du zu jeder Frage eine Erklärung.

1. Wer war von der Wahl zur Nationalversammlung ausgeschlossen?
Lösung und Begründung

Frauen hatten kein Wahlrecht und keine Sitze als Abgeordnete. Auch die Regeln für Männer waren nicht überall gleich.

2. Was bedeutet kleindeutsche Lösung?
Lösung und Begründung

Kleindeutsch bezeichnete die Lösung ohne Österreich, nicht eine bestimmte Einwohnerzahl.

3. Welche Staatsform sah die Verfassung vor?
Lösung und Begründung

Ein erblicher Kaiser, ein Reichstag mit zwei Kammern, Länder und Grundrechte sollten verbunden werden.

4. Warum genügte ein Beschluss nicht?
Lösung und Begründung

Wichtige Machtmittel lagen bei den Einzelstaaten. Die gemeinsame Ordnung musste tatsächlich anerkannt und umgesetzt werden.

5. Was belegt ein Grundrechtsartikel zunächst?
Lösung und Begründung

Rechtstext und politische Praxis müssen getrennt untersucht werden.

Begriffe anwenden

Begriffe sicher zuordnen

Ordne jeder Beschreibung den passenden Begriff zu.

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Grundrechte schützen gegenüber Herrschaft.

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Ein solcher Zusammenschluss heißt Fraktion.

Lösung ansehen

Das ist die kleindeutsche Lösung.

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Das kennzeichnet einen Bundesstaat.

Kostenloses Arbeitsblatt

Das passende kostenlose Arbeitsblatt für Klasse 7–8 enthält Aufgaben und Lösungen. Die Klassenstufe ist eine Orientierung und kann je nach Lehrplan abweichen.

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Fachliche Orientierung und Bildhinweise

Diese Lernseite verbindet historisches Einordnen, Quellenkritik und begründetes Urteilen. Die drei Illustrationen wurden mit KI erstellt. Sie zeigen mögliche Situationen, keine dokumentierten Einzelereignisse. Schaubilder und Rechenbeispiele sind didaktische Modelle.

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