Nullte Ordnung · v = k
Die Geschwindigkeit bleibt im betrachteten Gültigkeitsbereich gleich, auch wenn c(A) verdoppelt wird.
Chemie · Oberstufe · Verstehen und üben
Leite aus Messwerten ein Geschwindigkeitsgesetz ab, vergleiche Konzentrationsverläufe und berechne Halbwertszeiten.
Messwerte · Zeitgesetze · Halbwertszeit
Während A zu P reagiert, sinkt die Konzentration von A. Die Reaktionsgeschwindigkeit v beschreibt hier, wie schnell A verbraucht wird. Das Minuszeichen macht v positiv, obwohl c(A) abnimmt. Wir betrachten konstantes Volumen und einen stöchiometrischen Koeffizienten 1 für A.
k ist die Geschwindigkeitskonstante bei festgelegter Temperatur und festgelegten Bedingungen. Der Exponent m ist die Reaktionsordnung bezüglich A. Er beschreibt den Einfluss der Konzentration und wird experimentell ermittelt.
Die Geschwindigkeit bleibt im betrachteten Gültigkeitsbereich gleich, auch wenn c(A) verdoppelt wird.
Doppelte Konzentration → doppelte Geschwindigkeit. Halbe Konzentration → halbe Geschwindigkeit.
Doppelte Konzentration → vierfache Geschwindigkeit. Halbe Konzentration → ein Viertel der Geschwindigkeit.
Bei v = k·c(A)ᵐ·c(B)ⁿ ist m die Ordnung bezüglich A, n bezüglich B. Die Gesamtordnung ist m + n.
Bei gleicher Temperatur werden Anfangskonzentrationen und Anfangsgeschwindigkeiten gemessen. Vergleiche immer Versuche, in denen nur eine Konzentration verändert wurde.
| Versuch | c(A) / mol·L⁻¹ | c(B) / mol·L⁻¹ | v / mol·L⁻¹·s⁻¹ |
|---|---|---|---|
| 1 | 0,10 | 0,10 | 0,0020 |
| 2 | 0,20 | 0,10 | 0,0040 |
| 3 | 0,10 | 0,20 | 0,0080 |
1 → 2: A verdoppelt, B gleich; v verdoppelt → m = 1.
1 → 3: B verdoppelt, A gleich; v vervierfacht → n = 2.
Ergebnis: v = k·c(A)·c(B)², Gesamtordnung 3.
[k] = mol·L⁻¹·s⁻¹
[k] = s⁻¹
[k] = L·mol⁻¹·s⁻¹
[k] = (mol/L)¹⁻ʳ · s⁻¹
Die Zahlenwerte von k dürfen bei verschiedenen Ordnungen nicht ohne Beachtung ihrer Einheiten verglichen werden. Im folgenden Labor ist deshalb die Anfangsgeschwindigkeit gleich gewählt.
Für A → P gilt c₀ = 1,00 mol/L und v₀ = 0,050 mol/(L·s). Temperatur und Volumen bleiben konstant. Die Kurven unterscheiden sich nur durch das angenommene Geschwindigkeitsgesetz.
Diese Formeln gelten für die angegebenen einfachen Geschwindigkeitsgesetze mit konstantem k. Die nullte Ordnung kann nur gelten, solange noch A vorhanden ist. Ein berechneter negativer Konzentrationswert ist unphysikalisch.
Die Halbwertszeit ist unabhängig von c₀. Nach jeder weiteren Halbwertszeit halbiert sich die jeweils verbleibende Menge erneut.
Bei nullter und zweiter Ordnung hängt die erste Halbierungszeit von c₀ ab. Die folgenden Halbierungsintervalle sind nicht gleich lang.
Anfangskonzentration c₀ = 0,80 mol/L. Gesucht sind c nach 30 s und die Halbwertszeit.
Kontrolle: Nach 30 s ist noch etwas mehr als die Hälfte von 0,80 mol/L vorhanden. Das passt zu t½ ≈ 34,7 s.
Hinweis auf nullte Ordnung im untersuchten Bereich; Steigung −k.
Hinweis auf erste Ordnung; Steigung −k.
Hinweis auf zweite Ordnung mit v = k·c²; Steigung +k.
Ein begrenzter Ausschnitt kann mehrere Modelle ähnlich gut stützen. Messunsicherheit, Temperaturkonstanz und Mechanismus müssen mitbetrachtet werden.
Nur bei einfacher erster Ordnung ist die Halbwertszeit …
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Einstieg: Aus Verdopplungen der Konzentration auf Exponenten schließen.
Partnerarbeit: Kurven bei gleicher Anfangsgeschwindigkeit vorhersagen und im Labor vergleichen.
Sicherung: Einheit von k prüfen, Halbwertszeit berechnen und Grenzen des Modells erklären.

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