Chemie · Oberstufe · Verstehen und üben

Geschwindigkeitsgesetze und Reaktionsordnung

Leite aus Messwerten ein Geschwindigkeitsgesetz ab, vergleiche Konzentrationsverläufe und berechne Halbwertszeiten.

v = k · c(A)ᵐ

Messwerte · Zeitgesetze · Halbwertszeit

Das Geschwindigkeitsgesetz verbindet Konzentration und Reaktionsgeschwindigkeit

Modellreaktion: A → P   ·   v = −dc(A)/dt

Während A zu P reagiert, sinkt die Konzentration von A. Die Reaktionsgeschwindigkeit v beschreibt hier, wie schnell A verbraucht wird. Das Minuszeichen macht v positiv, obwohl c(A) abnimmt. Wir betrachten konstantes Volumen und einen stöchiometrischen Koeffizienten 1 für A.

Geschwindigkeitsgesetz: v = k · c(A)ᵐ

k ist die Geschwindigkeitskonstante bei festgelegter Temperatur und festgelegten Bedingungen. Der Exponent m ist die Reaktionsordnung bezüglich A. Er beschreibt den Einfluss der Konzentration und wird experimentell ermittelt.

Vorwissen: Reaktionsgeschwindigkeit. Die Exponenten lassen sich bei einer Gesamtreaktion im Allgemeinen nicht einfach aus den Koeffizienten ablesen.

Was bewirkt eine Verdopplung der Konzentration?

Nullte Ordnung · v = k

Die Geschwindigkeit bleibt im betrachteten Gültigkeitsbereich gleich, auch wenn c(A) verdoppelt wird.

Erste Ordnung · v = k·c(A)

Doppelte Konzentration → doppelte Geschwindigkeit. Halbe Konzentration → halbe Geschwindigkeit.

Zweite Ordnung · v = k·c(A)²

Doppelte Konzentration → vierfache Geschwindigkeit. Halbe Konzentration → ein Viertel der Geschwindigkeit.

Mehrere Reaktionspartner

Bei v = k·c(A)ᵐ·c(B)ⁿ ist m die Ordnung bezüglich A, n bezüglich B. Die Gesamtordnung ist m + n.

v₂ / v₁ = (c₂ / c₁)ᵐ   bei sonst gleichen Bedingungen

Aus Anfangsgeschwindigkeiten die Ordnung bestimmen

Bei gleicher Temperatur werden Anfangskonzentrationen und Anfangsgeschwindigkeiten gemessen. Vergleiche immer Versuche, in denen nur eine Konzentration verändert wurde.

Versuch c(A) / mol·L⁻¹ c(B) / mol·L⁻¹ v / mol·L⁻¹·s⁻¹
1 0,10 0,10 0,0020
2 0,20 0,10 0,0040
3 0,10 0,20 0,0080

1 → 2: A verdoppelt, B gleich; v verdoppelt → m = 1.
1 → 3: B verdoppelt, A gleich; v vervierfacht → n = 2.
Ergebnis: v = k·c(A)·c(B)², Gesamtordnung 3.

k = 0,0020 / (0,10 · 0,10²) = 2,0 L²·mol⁻²·s⁻¹
Das ist ein didaktischer Messdatensatz. Reale Geschwindigkeitsgesetze können auch gebrochene oder negative Ordnungen haben und nur in bestimmten Bereichen gelten.

Die Einheit von k hängt von der Gesamtordnung ab

[v] = mol·L⁻¹·s⁻¹

Nullte Ordnung

[k] = mol·L⁻¹·s⁻¹

Erste Ordnung

[k] = s⁻¹

Zweite Ordnung

[k] = L·mol⁻¹·s⁻¹

Allgemein · Ordnung r

[k] = (mol/L)¹⁻ʳ · s⁻¹

Die Zahlenwerte von k dürfen bei verschiedenen Ordnungen nicht ohne Beachtung ihrer Einheiten verglichen werden. Im folgenden Labor ist deshalb die Anfangsgeschwindigkeit gleich gewählt.

Kinetik-Labor: Gleicher Start, anderer Verlauf

Für A → P gilt c₀ = 1,00 mol/L und v₀ = 0,050 mol/(L·s). Temperatur und Volumen bleiben konstant. Die Kurven unterscheiden sich nur durch das angenommene Geschwindigkeitsgesetz.

Zeit t in sc(A) in mol/L1,000,500,000153045

Konzentration c(A)

Gesetz und Halbwertszeit

Zeitgesetze und Halbwertszeit unterscheiden

0. Ordnung: c = c₀ − kt   ·   t½ = c₀/(2k)
1. Ordnung: c = c₀·e⁻ᵏᵗ   ·   t½ = ln(2)/k
2. Ordnung, v = k·c²: c = c₀/(1 + kc₀t)   ·   t½ = 1/(kc₀)

Diese Formeln gelten für die angegebenen einfachen Geschwindigkeitsgesetze mit konstantem k. Die nullte Ordnung kann nur gelten, solange noch A vorhanden ist. Ein berechneter negativer Konzentrationswert ist unphysikalisch.

Erste Ordnung

Die Halbwertszeit ist unabhängig von c₀. Nach jeder weiteren Halbwertszeit halbiert sich die jeweils verbleibende Menge erneut.

Andere Ordnungen

Bei nullter und zweiter Ordnung hängt die erste Halbierungszeit von c₀ ab. Die folgenden Halbierungsintervalle sind nicht gleich lang.

Rechenbeispiel: Erste Ordnung mit k = 0,020 s⁻¹

Anfangskonzentration c₀ = 0,80 mol/L. Gesucht sind c nach 30 s und die Halbwertszeit.

c(30 s) = 0,80 · e^(−0,020·30) ≈ 0,439 mol/L
t½ = ln(2)/0,020 ≈ 34,7 s

Kontrolle: Nach 30 s ist noch etwas mehr als die Hälfte von 0,80 mol/L vorhanden. Das passt zu t½ ≈ 34,7 s.

Wie erkennt man eine Ordnung aus Messkurven?

c gegen t ist linear

Hinweis auf nullte Ordnung im untersuchten Bereich; Steigung −k.

ln(c/c₀) gegen t ist linear

Hinweis auf erste Ordnung; Steigung −k.

1/c gegen t ist linear

Hinweis auf zweite Ordnung mit v = k·c²; Steigung +k.

Messdaten kritisch prüfen

Ein begrenzter Ausschnitt kann mehrere Modelle ähnlich gut stützen. Messunsicherheit, Temperaturkonstanz und Mechanismus müssen mitbetrachtet werden.

Reaktionsordnung ist nicht automatisch Molekularität. Nur für einen einzelnen elementaren Reaktionsschritt kann man das Geschwindigkeitsgesetz direkt aus den beteiligten Teilchen ableiten.

Acht Aufgaben: erst selbst lösen, dann vergleichen

1 · c(A) verdoppelt sich, v wird viermal so groß. Welche Ordnung bezüglich A passt?

Tipp anzeigen
Löse 2ᵐ = 4.
Lösung anzeigen
Zweite Ordnung: m = 2, sofern die übrigen Bedingungen und Konzentrationen gleich bleiben.

2 · c(A) verdoppelt sich, v bleibt gleich. Welche Ordnung passt?

Tipp anzeigen
2⁰ = 1.
Lösung anzeigen
Nullte Ordnung bezüglich A im betrachteten Bereich.

3 · Welche Gesamtordnung hat v = k·c(A)²·c(B)?

Tipp anzeigen
Addiere die Exponenten.
Lösung anzeigen
Gesamtordnung 3; bezüglich A zweite und bezüglich B erste Ordnung.

4 · Welche Einheit hat k bei erster Ordnung?

Tipp anzeigen
v/c hat welche Einheit?
Lösung anzeigen
s⁻¹, wenn die Zeit in Sekunden gemessen wird.

5 · Erste Ordnung: k = 0,10 s⁻¹. Berechne t½.

Tipp anzeigen
ln(2) ≈ 0,693.
Lösung anzeigen
t½ = 0,693/0,10 = 6,93 s.

6 · c₀ = 0,60 mol/L. Wie viel bleibt nach drei Halbwertszeiten bei erster Ordnung?

Tipp anzeigen
Halbiere dreimal.
Lösung anzeigen
0,60/8 = 0,075 mol/L.

7 · Warum darf eine lineare Kurve nullter Ordnung nicht unter c = 0 weiterlaufen?

Tipp anzeigen
Kann eine Konzentration negativ sein?
Lösung anzeigen
Nein. Nach Verbrauch von A endet die Umsetzung; das Zeitgesetz gilt danach nicht weiter.

8 · Darf aus 2 A + B → P automatisch v = k·c(A)²·c(B) folgen?

Tipp anzeigen
Ist ein einzelner Elementarschritt nachgewiesen?
Lösung anzeigen
Nein. Die Gesamtgleichung beschreibt die Stoffbilanz, nicht zwingend den Mechanismus. Das Geschwindigkeitsgesetz muss experimentell bestimmt werden.

Kurzer Begriffscheck

Nur bei einfacher erster Ordnung ist die Halbwertszeit …

Wähle eine Antwort.

Für den Unterricht: Messwerte → Gesetz → Vorhersage

Einstieg: Aus Verdopplungen der Konzentration auf Exponenten schließen.
Partnerarbeit: Kurven bei gleicher Anfangsgeschwindigkeit vorhersagen und im Labor vergleichen.
Sicherung: Einheit von k prüfen, Halbwertszeit berechnen und Grenzen des Modells erklären.

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